BGH stärkt Informationsrechte für AnlegerBGH, Urteil vom 11.01.2011 - II ZR 187/09 - |
Im Leitsatz hat der BGH aktuell wie folgt entschieden:
"Das Recht der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, steht auch Anlegern zu, die sich als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an einer Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben, wenn die Anleger aufgrund der im konkreten Fall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts bilden."
Fortgeführt wird damit die anlegerfreundliche Rechtsprechung aus einem Beschluss vom 21. September 2009 - II ZR 264/08. Die Leitsätze lauten dort wie folgt:
"a) Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft handelt es sich um eine "Angelegenheit" der Gesellschaft im Sinne von § 716 Abs. 1 BGB.
b) Sind die Informationen, hinsichtlich derer der Gesellschafter sich grundsätzlich durch Einsicht in die Bücher unterrichten darf, bei der Gesellschaft in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, kann der Gesellschafter zum Zwecke der Unterrichtung einen Ausdruck über die geforderten Informationen verlangen.
c) Die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die das Recht der Gesellschafter, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, ist unwirksam. Ein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität besteht weder allgemein noch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten."
Anmerkung Dr. Hellmann-Sieg: Bei der Verweigerung der Adressdaten geht es den geschäftsführenden Gesellschaften in der Regel natürlich nicht darum, dass Interessen der Anleger geschützt werden sollen. Sie dient vielmehr regelmäßig dem Zweck, einen Informationsaustausch der (sodann eher unzufriedenen) Anleger untereinander zu verhindern.
![]() | Rechtsanwalt Markus Wiegmann |
![]() | Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |