Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem FilmfondsBGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 185/05, III ZR 300/05 , III ZR 125/06 |
Ob die Beklagte zu 1 – als Mitinitiatorin oder Hintermann oder wegen unerlaubter Handlung – für die angeführten Prospektmängel verantwortlich gemacht werden kann, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind von den Berufungsgerichten, die zum Teil eine Prospektverantwortlichkeit der Beklagten zu 1 bejaht, zum Teil verneint haben, noch nicht verfahrensfehlerfrei festgestellt worden. Hinsichtlich der Beklagten zu 2 hat der III. Zivilsenat eine Prospekthaftung als Garantin verneint, weil der Prospekt keine Erklärung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthält. Vielmehr heißt es in ihm nur, eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei mit der Beurteilung des Prospekts beauftragt worden und werde über das Ergebnis einen Bericht erstellen. Der Bericht werde nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Der III. Zivilsenat hat allerdings eine Haftung auf der Grundlage eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für möglich gehalten, wenn der Anleger den Prospektprüfungsbericht vor seiner Anlageentscheidung angefordert hat. Hingegen genügt nicht die allgemeine Vorstellung des Anlegers, der Vertrieb werde das Gutachten zur Kenntnis nehmen und, sofern es den Prospekt nicht für unbedenklich halte, von einer Vermittlung der entsprechenden Anlage absehen. Er hat daher die Klagen zweier Anleger, die von der Existenz des Gutachtens keine Kenntnis und über seinen Inhalt auch nicht mit dem Vermittler gesprochen hatten, abgewiesen. Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 185/05 LG München I, Urteil vom 19. Oktober 2004– 28 O 9454/04 ./. OLG München, Urteil vom 26. Juli 2005 – 18 U 5613/04 Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 LG München I, Urteil vom 19. Oktober 2004– 28 O 10307/04 ./. OLG München, Urteil vom 20. Juni 2005 21 U 5633/04 Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06 LG München I, Urteil vom 1. Februar 2005– 28 O 17823/04 ./. OLG München, Urteil vom 13. März 2006 17 U 2374/05 Anmerkung: Mehr zum Thema Prospekthaftung finden Sie hier. |
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Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 74/2007 ![]() | Rechtsanwalt Markus Wiegmann |
![]() | Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |