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GmbH-Reform (MoMiG)

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GmbH-Reform (MoMiG)

Der Deutsche Bundestag hat die größte GmbH-Reform aller Zeiten beschlossen - auch zur Rettung der Rechtsform?


Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb: Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrer Pressemitteilung.

Das MoMiG wird die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen nach den Vorgaben der Bundesregierung die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.
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Quelle Quelle: bundesjustizministerium


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Hamburg, den 26.06.2008

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